Krankenversicherung

Zahnversicherung - noch immer zeitgemäß

Zwar stieg der Beitrag für die CSS flexi Zahnversicherung in den vergangenen 2 Jahren deutlich an, doch noch immer muss man sagen, dass diese Zahnversicherung für das, was sie leistet immer noch als preisgünstig einzustufen ist. Warum?

Nun: Ein fünfundzwanzigjähriger Mann zahlt knapp 23 Euro pro Monat für die CSS Zahnversicherung, doch im Zahnzusatzversicherung Vergleich mit anderen starken Tarifen wie Arag Z100, Central prodent und der Barmenia Zahnzusatzversicherung ist der Preis für die CSS flexi Zahnzusatzversicherung nicht übertrieben.

Keine zweite Zahnversicherung neben der CSS verzichtet in diesem Leistungssegment (Erstattung mindestens 80% der Rechnung) auf eine anfängliche Summenbegrenzung. Keine zweite Zahnversicherung erstattet für diesen Preis die Prophylaxe und umfangreiche Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe (auch ausserhalb der Kassenrichtlinien) unbegrenzt häufig, sofern diese medizinisch notwendig sind.

Zwar gab es zeitweise einige Probleme in der Leistungsregulierung, doch 2011 muss man sagen, dass kaum ein zweiter Zahnzusatzversicher wie die CSS so straff organisiert ist und aus Fehlern der Vergangenheit gelernt hat.

Die Leistungs- und Antragsbearbeitung bei der CSS Zahnversicherung ist mittlerweile deutlich schneller als der Durchschnitt geworden.

Angesichts einer Zahnversicherung, die im Bereich der Zahnbehandlung und im Zahnersatz, sowie Kieferorthopädie zwischen 80% und 100% der Gesamtkosten erstattet, ist dies schon erstaunlich und beachtenswert.

Aus diesem Grund kann man sagen, dass die CSS Zahnversicherung noch immer zeitgemäß ist und durchaus zu empfehlen ist.

Natürlich ist diese Zahnversicherung aufgrund ihrer strengen Annahmepolitik nicht für jeden etwas, beispielsweise lassen sich fehlende nicht ersetzte Zähne bei der CSS VErsicherung nicht mitversichern, doch im Großen und Ganzen kann dieser Zahntarif wirklich als positiv auch in 2011 hervorgehoben werden. Nicht ohne Grund wird die CSS Zahnversicherung auch immer noch von Zahnärzten empfohlen.

Tags:

Freitag, Mai 6th, 2011 Krankenversicherung Comments Off

Neue allgemeine Krankenversicherungspflicht

Erstaunlich, aber wahr: In Deutschland gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung bereits seit 04.2007 für die gesetzliche Krankenkasse wie auch für die Private Krankenversicherung. Bisher konnte man selbst entscheiden, sich gar nicht erst zu versichern und das Risiko im Krankheitsfall einzugehen. Es gab auch eine gar nicht so kleine Gruppe von Menschen, die einfach durch das Versicherungsnetz durchrutschten. Vor allem Selbständige und Freiberufler konnten sich nur freiwillig gesetzlich weiterversichern, wenn sie bereits mindestens ein Jahr gesetzlich versichert waren und den Tarifwechsel fristgerecht beantragt haben. Immer wurde bei Beitragsrückstand gekündigt und eine Neuaufnahme dann besonders bei Privaten für chronisch Kranke, ältere oder ärmere Selbstständige oft verweigert.

Insgesamt waren 2008 noch rund 400.000 Deutsche ohne Krankenversicherungsschutz, die Zahl hat sich in rund zehn Jahren beinahe verdoppelt. Nun hat sich das Recht auf eine Krankenversicherung in Deutschland auch zu der Pflicht zum Versichert-Sein erweitert. Früher schon gesetzlich Versicherte können in ihre alte GKV zurückkehren. Früher privat Versicherte oder laut jetzigem Berufsstand als Privatkunden einzuordnende Neuversicherte konnten bisher schon den so genannten Standardtarif in der PKV wahrnehmen und werden ab 1.1.2009 endgültig in den neuen Basistarif eingegliedert. Sogar für finanzielle Härtefälle, wenn der Versicherte seine Beiträge tatsächlich nicht zahlen kann, gibt es neue Regelungen. Gekündigt werden darf in keinem Fall, allerdings können bei Ausbleiben der Beitragszahlung die Kassenleistungen auf die Behandlung bei akuten Erkrankungen oder z.B. Schwangerschaft gekürzt werden. Es gibt aber neue Möglichkeiten, sich einen Teil der Beiträge vom Sozialamt zahlen zu lassen oder sie direkt ermäßigt, gestundet bzw. erlassen zu bekommen. Gerade die bisher gefährdeten Ausnahmefälle können sich so besser absichern. Wichtig ist auch hier, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt: Die Nicht-Versicherten müssen rechtzeitig selbst aktiv werden und sich informieren. Wer die Nachversicherung verpasst, dem drohen hohe Beitragsnachzahlungen. Und da die Beiträge stark variieren, lohnt sich ein Krankenversicherungsvergleich mit dem Ziel die günstigsten Angebote zu finden.

Tags: , , , , , , ,

Freitag, September 17th, 2010 Krankenversicherung Comments Off

PKV – die Krankenversicherung mit Anspruch

Die PKV bezeichnet eine bestimmte Form der Krankenversicherung. Auch Private Krankenversicherung genannt richtet sie sich an diejenigen, die sich nicht gesetzlich versichern lassen möchten. In der Regel sind solche Personen selbständig oder anderweitig von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht enthoben.

Bei einer PKV versichert zu sein, birgt viele Vorteile in sich. So sind Versicherte hier in der Regel eher bevorzugt, was Leistungen und deren Qualität betrifft. Die Diskussionen, die sich rund um das Leistungsspektrum von gesetzlichen Krankenkassen drehen, sind also für Versicherte innerhalb der PKV nicht von Belang.

Beim Abschluss einer PKV kann der künftig Versicherte diverse Punkte auswählen, bei denen er sich eine besondere Behandlung vorstellt. So kann die PKV auch für Einzelzimmer und Chefarztbehandlungen in Krankenhäusern zahlen oder auch in Sachen Zahnersatz große Leistungen bereitstellen, die bei anderen Krankenversicherungen selbst getragen werden müssten.

Nicht wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich der Betrag der PKV nach dem Einkommen, sondern wird nach anderen Kriterien festgelegt. Zu diesen Kriterien zählen die zusätzlichen Leistungen, die ein Versicherter in Anspruch nimmt, aber auch der allgemeine Gesundheitszustand eines Versicherten bei Versicherungsabschluss. So kann es bei chronisch Kranken und anderen Risikopatienten häufig dazu kommen, dass die Beiträge zur PKV höher ausfallen, als bei vollkommen gesunden Patienten.

Die Möglichkeit der Familienversicherung gibt es bei der PKV nicht in ihrer gewohnten Form. Jedes Familienmitglied, das hier bei derselben Versicherung versichert werden soll, erhält also einen eigenen Versicherungsvertrag und auch eine unabhängige Karte und Kostenberechnung.

Eine weitere tolle Möglichkeit, die eine PKV bietet, ist die Beitragsrückerstattung. Diese kann seitens des Versicherungsunternehmens getätigt werden, falls der Versicherte innerhalb eines Jahres keine Leistungen beansprucht hat. Die PKV zahlt hier einen gewissen Betrag an den Versicherten zurück, um ihm eine finanzielle Erleichterung zu bieten. Auch für das Alter können sogenannte Beitragsrückstellungen innerhalb der PKV getätigt werden. Diese Rückstellungen sollen einen Versicherten davor schützen, im Alter zu hohe Beiträge zahlen zu müssen, die sich auch nach der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen berechnet.

Tags: , ,

Samstag, Juli 24th, 2010 Krankenversicherung Comments Off