Kraftfahrtversicherung
Kfz-Versicherung nach Schadensfall wechseln
Mit einer günstigen Kfz-Versicherung lässt es sich gut fahren, was aber ist, wenn ein Unfall verursacht wurde und die Versicherung dann dafür aufkommen muss, soll man die Kfz-Versicherung dann nach dem Schadensfall behalten oder zu einer anderen Autoversicherung wechseln?
Die Kfz-Versicherung ist als Pflichtversicherung eine vorgegebene Versicherung für das Auto, und ohne eine solche Versicherung ist kein Fahren möglich. Doch nicht jede Kfz-Versicherung ist gleich gut und gleich günstig. Was ist dann, wenn die Autoversicherung nach einem Schadensfall die Beiträge hochschraubt, sollte man dann besser zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln. Beim Erhöhen des Versicherungsbeitrags kommt es bei der Kfz-Versicherung darauf an, ob der Beitrag plötzlich deutlich höher wird, als eine vergleichbare Autoversicherung für den gleichen Tarif berechnen würde unter Einbezug des gleichen Schadensfreiheitsrabatt. Steigt nach einem Unfall die Kfz-Versicherung dann zu hoch, dann ist ein Wechsel durchaus anzuraten, wenn vergleichbare Leistungen bei einer anderen Versicherung günstiger zu haben sind. Doch vor einer Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung sollte dann gleich eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden. Dies hat auch einen klaren Grund: Nicht immer ist es nach einem Unfall wirklich einfach, die Kfz-Versicherung zu wechseln – wer aber die alte Versicherung kündigt, aber noch keine neue Autoversicherung hat, der steht möglicherweise böse im Regen, wenn sich dann keine neue Kfz-Versicherung finden lässt. Deshalb sollte - wenn nach einem Unfall die Kfz-Versicherung gewechselt werden soll - erst die Suche nach einer neuen Autoversicherung und ein entsprechender Vertragsabschluss mit der neuen Versicherung stehen, bevor an die alte Kfz-Versicherung das Kündigungsschreiben rausgeht. Eine neue Versicherung für das Auto findet man recht schnell über einen Kfz-Versicherungsvergleich.
Die Bedeutung der Schadenfreiheitsklassen
Die Schadenfreiheitsklasse in der Autoversicherung wird nach der Anzahl der Jahre festgelegt, die schadenfrei im Straßenverkehr zurückgelegt wurden. Demnach finden sich Fahranfänger in der Schadenfreiheitsklasse SF 0 wieder, beim 10-jährigen Jubiläum der schadenfreien Jahre ist es dementsprechend die SF 10. Diese Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen bildet neben dem Alter des Fahrzeugs, der Einstufung des Fahrzeuges in eine Typklasse und dem Zulassungsbezirk die Grundlage zur Berechnung der Höhe der Beiträge der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht- und der freiwilligen Vollkaskoversicherung in der Autoversicherung.
Nach der Eingruppierung in eine Schadenfreiheitsklasse berechnet sich für die Haftpflicht- und die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) auch der Schadenfreiheitsrabatt, der bei der Berechnung der Kfz-Versicherung auf die Grundprämie angewendet wird. Dies bedeutet, dass dem Versicherten nach einem schadenfreien Jahr eine Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse mit höherem Schadenfreiheitsrabatt zusteht. Die entsprechenden Rabatte werden in Prozentsätzen durch die jeweilige Kfz-Versicherung festgelegt und variieren in ihrer Höhe von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.
Im Falle eines Schadens, der über die Autoversicherung reguliert wird, erfolgt zu Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres nach Berechnungen der sogenannten Rückstufungstabelle die Verminderung der Anzahl an schadenfreien Jahren. Aus diesem Grund ist es wichtig, vor dem Ausgleich des Schadens durch die Versicherung abzuwägen, ob es kostengünstiger ist, den Schaden aus eigenen Mitteln zu begleichen.
Auch ist bei einer Unterbrechung des Versicherungszeitraumes zu beachten, wie die Einstufung bei einer erneuten Kfz-Versicherung ausfällt. Ist es bei wenigen Monaten kein Problem, wieder in die bisherige Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden, so kann es bei einer längerfristigen Unterbrechung ebenfalls zu einer Rückstufung kommen. In der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) findet der Schadenfreiheitsrabatt keine Anwendung.
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