Archive for Dezember, 2010
Hohe Eigenanteile ohne Zusatzversicherung Zahnersatz
Ohne eine gute Zahnzusatzversicherung müssen gesetzlich Versicherte bei jedem Zahnarztbesuch mit hohen Eigenanteilen rechnen – und das nicht nur beim Zahnersatz. Auch bei wichtigen Zahnbehandlungen wie Operationen an der Wurzel oder der Beseitigung von Parodontitis müssen Patienten ohne private Zusatzversicherung mit Eigenanteilen von 500 Euro oder sogar noch mehr rechnen. Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur noch in besonders definierten Ausnahmefällen. Noch deutlich größer sind die Zuzahlungen bei guten Zahnersatz, der neben der Ästhetik auch noch die Kaufunktion und den Aufbau bzw. Erhalt des Knochens um den ersetzten Zahn unterstützt. Für ein gutes Implantat kann pro Zahn leicht mit einem vierstelligen Rechnungsbetrag gerechnet werden. Die Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkasse, die überhaupt keinen hochwertigen Zahnersatz wie Implantate oder Inlays mehr vorsieht, bezahlt gewöhnlich nur noch um die 120 Euro.
Eine Zusatzpolice sollte aber so früh wie möglich abgeschlossen werden. Stellt nämlich der Zahnarzt erst einmal einen größeren Handlungsbedarf fest, ist dieser nicht mehr versicherbar – bei keiner Zusatzversicherung!
Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung Zahnersatz ist aber große Sorgfalt geboten, um nicht trotz Zahnversicherung auf einen hohen Anteil der Kosten sitzen zu bleiben.
Die Höhe der Erstattungssätze sollte, inklusive Kassenanteil, mindestens 70 % der Gesamtrechnung betragen. Darüber hinaus sollte auch mehr als das 3,5fache der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattungsfähig sein, damit auch wirklich die vom Zahnarzt angeratene optimale Behandlung gewährleistet ist.
Ob ein Tarif zukunftstauglich gestaltet ist, hängt vom Verzicht einer zahlenmäßigen Begrenzung für Zahnersatz ab und von der Tatsache, dass auf eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse nicht notwendig für die Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung ist. Denn: Mit jeder weiteren Gesundheitsreform drohen weitere Kürzungen!
Durchweg empfehlenswerte Zahn Tarife ist die CSS Versicherung, die Zahnzusatzversicherung Barmenia oder auch die Ja Dental Plus, die regelmäßig im individuellen Zahnzusatzversicherung Vergleich überzeugen.
Kreditkartenverträge kündigen
Es gab Zeiten, da wurden Verbraucher, die ihren Einkauf mit einer Kreditkarte zahlten, unverständlich angeschaut. Heute hat sich das ein wenig geändert und sowohl Visa als auch MasterCard Kreditkarten sind gängige Zahlungsmittel geworden. Wo früher die Hausbank erster Ansprechpartner für die Ausgabe einer solchen Kreditkarte war, gibt es heute eine ganze Reihe von Kreditkartenanbietern, die die Kreditkarten dieser führenden Kartenunternehmen anbieten. Dass es insoweit auch immer Kartenanbieter gibt, die von den Leistungen her den einen oder anderen Verbraucher mehr oder weniger ansprechen ist eine Tatsache die dazu führt, dass Verbraucher auch einmal ihre Kreditkarten kündigen wollen und einmal eine andere ausprobieren möchten.
Konkrete Gründe für eine Vertragskündigung können eine zu hohe Jahresgebühr sein sowie die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die mit der bisherigen Kreditkarte verbunden sind. Und wer mit seiner Kreditkarte am Geldautomaten Bargeld abhebt wird über die sehr hohen Gebühren für die Bargeldabhebung ebenfalls nicht erfreut sein und womöglich seinen Kartenvertrag kündigen, sollte ein anderer Kartenanbieter diese hohen Gebühren eben nicht festsetzen. Wenn Verbraucher ihren Kreditkartenvertrag kündigen wollen, sollten sie sich zuvor eine neue Kreditkarte besorgen. Denn nichts ist schlimmer, erst die alte gekündigt zu haben und dann ewig auf die neue warten zu müssen.
Für die Kündigung des bisherigen Kreditkartenvertrages ist allerdings zu beachten, dass diese der Schriftform bedarf. Nicht unwichtig in dem Zusammenhang war bisher der Zeitpunkt der Kündigung. Denn der Kreditkartenvertrag lief in der Regel immer ein Jahr und verlängerte sich um ein Weiteres. Das hat sich zum Glück geändert: Jetzt ist es unerheblich, wie lange der Vertrag noch läuft. Die Kreditkarte kann jederzeit gekündigt werden, maximal ein Monat darf die Bank als Frist zwischen Kündigungseingang und Wirksamwerden der Kündigung verlangen. Auch hier ist natürlich wichtig, dass die Kreditkarte an die Bank zurückgegeben wird und eine Möglichkeit geschaffen wird, das evtl. im Minus befindliche Kreditkartenkonto auszugleichen.
Und wenn die Kündigung den Kreditkartenanbieter erreicht, darf die Kreditkarte nicht mehr zum Bezahlen eingesetzt werden. Um die Kündigung des Kreditkartenvertrages endgültig wirksam werden zu lassen muss der Verbraucher seine Kreditkarte dem Kartenunternehmen unverzüglich zurückschicken. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Kreditkartensaldo ausgeglichen ist.
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